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Kommission strebt Vereinfachung von Abschiebungen in Drittstaaten an

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung der Gesetze für Abschiebungen in Drittstaaten präsentiert. Demnach könnten die EU-Staaten künftig Asylwerberinnen und Asylbewerber leichter in ein anderes Land zurückschicken, selbst wenn diese keine Verbindung zu dem jeweiligen Land haben. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Asylverfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig die nationalen Behörden zu entlasten, wie der österreichische EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erläuterte.

Neuer Ansatz für Abschiebungen

Bisher sahen die Regeln des EU-Migrationspaktes vor, dass Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“ nur dann zulässig sind, wenn ein nachgewiesener Bezug zwischen dem abgelehnten Asylwerber und dem betreffenden Land besteht. Dazu zählen beispielsweise familiäre Verbindungen oder ein früherer Wohnsitz. Der neue Vorschlag der Kommission würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, diese Regelung auf alle Länder auszudehnen, die ein Asylwerber auf seinem Weg in die EU durchquert hat.

Zusätzlich könnten die Mitgliedsstaaten die Anforderungen gänzlich aufheben, sofern eine Vereinbarung mit dem Drittland zur Aufnahme von Migranten besteht. Diese Regelung würde jedoch nicht für unbegleitete Minderjährige gelten, um deren besonderen Schutzbedürfnisse Rechnung zu tragen.

Änderungen im Einspruchsrecht

Des Weiteren schlägt die Kommission vor, einen bestehenden Schutzmechanismus für Migrantinnen und Migranten abzuschaffen. Zukünftig sollen Personen, die gegen eine Abschiebung in ein Drittland Einspruch erheben, nicht automatisch bis zur Entscheidung des Gerichts in der EU bleiben dürfen. Dies könnte die Verfahren erheblich beschleunigen, birgt jedoch Risiken für die Rechte der betroffenen Personen.

Im Kontext dieser Entwicklungen hat die EU-Kommission auch die Einrichtung von Abschiebelagern in Drittstaaten ins Spiel gebracht. In diesen Rückführungszentren könnten Asylwerber untergebracht werden, deren Anträge abgelehnt wurden.

Rückgang irregulärer Migration

Trotz der geplanten Gesetzesänderungen zeigt eine statistische Auswertung, dass sich die Situation der irregulären Migration in Europa zuletzt entspannt hat. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex verzeichnete im vergangenen Jahr insgesamt 239.000 irreguläre Grenzübertritte, was einen Rückgang um 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Zahlen lassen darauf schließen, dass die Maßnahmen zur Kontrolle der Migration teilweise Wirkung zeigen und die Herausforderungen im Bereich der Asylverfahren möglicherweise in einem anderen Licht betrachtet werden müssen.

Quelle: https://orf.at/stories/3394403/

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