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    Tesla limitiert Klagerechte seiner Aktionäre

    Der von Elon Musk geleitete Elektroauto-Hersteller Tesla hat seine rechtlichen Rahmenbedingungen für Kleinaktionärinnen und -aktionäre angepasst. Laut aktuellen Unterlagen, die der US-Börsenaufsicht SEC vorgelegt wurden, dürfen diese Aktionäre künftig nicht mehr im Namen des Unternehmens gegen das Management wegen Pflichtverletzungen klagen. Diese Entscheidung stellt eine signifikante Einschränkung der rechtlichen Möglichkeiten für kleinere Anteilseigner dar. Neue Anforderungen für Klagen Um eine Klage gegen das Management einreichen zu können, müssen Aktionäre nun mindestens drei Prozent der Unternehmensanteile halten. Bei den derzeitigen Marktbedingungen entspricht dies etwa 97 Millionen Aktien, die einen Wert von rund 34 Milliarden Dollar (30,37 Milliarden Euro) repräsentieren. Diese Änderung könnte für viele Kleinaktionäre, die nur geringfügige Anteile an Tesla…

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