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    Kommission strebt Vereinfachung von Abschiebungen in Drittstaaten an

    Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung der Gesetze für Abschiebungen in Drittstaaten präsentiert. Demnach könnten die EU-Staaten künftig Asylwerberinnen und Asylbewerber leichter in ein anderes Land zurückschicken, selbst wenn diese keine Verbindung zu dem jeweiligen Land haben. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Asylverfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig die nationalen Behörden zu entlasten, wie der österreichische EU-Migrationskommissar Magnus Brunner erläuterte. Neuer Ansatz für Abschiebungen Bisher sahen die Regeln des EU-Migrationspaktes vor, dass Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“ nur dann zulässig sind, wenn ein nachgewiesener Bezug zwischen dem abgelehnten Asylwerber und dem betreffenden Land besteht. Dazu zählen beispielsweise familiäre Verbindungen oder ein früherer Wohnsitz. Der neue Vorschlag…